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ab Juni 2025 sind Barrierefreie Webseiten Pflicht!
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde 2021 verabschiedet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Es fordert, dass digitale Inhalte für alle zugänglich gemacht werden, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz hat somit erhebliche Auswirkungen auf Webseiten und den Online-Handel.
Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Online-Präsenz den neuen Anforderungen entspricht.
Für wen und was gilt das Gesetz?
Für alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten. Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden und Dienstleistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, müssen barrierefrei sein. Produkte wie Computer, Tablets und Handys, Automaten wie Geld- und Ticketautomaten. Dienstleistungen wie Personenverkehr, Telefon- und Messenger-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Das heißt, das Gesetz gilt auch für Webseiten-Betreiber mit Online-Shops, Online-Buchungen von Handwerksleistungen, Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken. Firmen-Webseiten von Handwerksbetrieben sind somit grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Vorschriften betroffen, sofern der Webauftritt solche Angebote umfasst.
Für wen und was gilt das Gesetz nicht?
Das Gesetz gilt nicht für Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielen. Diese Unternehmen sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, da davon ausgegangen wird, dass die Umsetzung der Vorgaben für sie unverhältnismäßig hohe Kosten und Aufwand mit sich bringen könnte.
Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro können von bestimmten Anforderungen des Gesetzes befreit sein, wenn sie nachweisen können, dass die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.
Diese Unternehmen müssen jedoch eine begründete Erklärung abgeben, warum die Umsetzung für sie nicht möglich ist.